Anwendungsbereich der Richtlinie
Diese Richtlinie gilt für alle Führungskräfte, Mitarbeiter und zugelassenen Hersteller von Octa sowie für alle Produkte und Dienstleistungen, die Octa anbietet. Alle Geschäftsbereiche und Standorte von Octa arbeiten zusammen, um gemeinsam gegen Geldwäsche zu kämpfen. Jeder Geschäftsbereich und jeder Standort haben risikobasierte Verfahren umgesetzt, mit deren Hilfe berechtigterweise davon ausgegangen werden kann, dass Transaktionen verhindert, erkannt und gemeldet werden können. Der betriebene Aufwand wird dokumentiert und die Dokumentation aufbewahrt. Das AML Compliance Committee (Komitee zur Einhaltung der Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung) ist verantwortlich für die Erstattung von Verdachtsmeldungen (Suspicious Activity Reports, SARs) oder die Einreichung sonstiger erforderlicher Mitteilungen bei den jeweiligen Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden. Jeder Kontakt durch Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden in Zusammenhang mit dieser Richtlinie muss direkt an das AML Compliance Committee weitergeleitet werden.
Das Komitee
- erhält interne Berichte über (den Verdacht von) Geldwäsche
- untersucht Berichte über verdächtige Ereignisse
- erstattet den jeweiligen Behörden Meldung über jeweilige verdächtige Ereignisse
- gewährleistet die Angemessenheit der Maßnahmen zur Schärfung des Bewusstseins und zur Schulung von Mitarbeitern und Beratern
- erstattet dem Leitungsorgan des Unternehmens mindestens einmal jährlich Bericht über den Betrieb und die Effektivität der Systeme und Kontrollinstrumente des Unternehmens
- überwacht die tagtägliche Umsetzung der Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche in Zusammenhang mit: der Entwicklung neuer Produkte, dem Onboarding von Neukunden und den Veränderungen im Geschäftsprofil des Unternehmens.
Richtlinie
Als Teil seiner Unternehmenspolitik verfolgt Octa aktiv das Ziel, Geldwäsche sowie alle Aktivitäten, die Geldwäsche oder die Finanzierung von Terrorismus oder kriminelle Handlungen fördern, zu verhindern. Octa bekennt sich zur Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche im Einklang mit geltendem Recht und fordert von seinen Führungskräften, Mitarbeitern, Kunden und zugelassenen Herstellern, diese Standards einzuhalten, um zu verhindern, dass seine Produkte und Dienstleistungen zum Zweck der Geldwäsche benutzt werden.
Für die Zwecke dieser Richtlinie wird Geldwäsche im Allgemeinen definiert als die Ausübung von Handlungen mit dem Ziel, die wahre Herkunft von Geldmitteln kriminellen Ursprungs zu verbergen oder zu verschleiern, damit die rechtswidrigen Erlöse dem Anschein nach aus rechtmäßigen Quellen stammen oder als rechtmäßige Vermögensgegenstände gelten.
Was ist Geldwäsche?
Geldwäsche ist der Vorgang, durch den Geldmittel oder andere Vermögensgegenstände kriminellen Ursprungs (krimineller Besitz) gegen „saubere“ Geldmittel oder andere Vermögensgegenstände, die keinen offenkundigen Zusammenhang mit ihrem kriminellen Ursprung aufweisen, ausgetauscht werden.
Krimineller Besitz kann beliebige Formen annehmen, einschließlich Geld oder Geldeswert, Wertpapiere, Sachvermögen und immaterielle Vermögensgegenstände. Diese Definition schließt auch Geldmittel ein, unabhängig von ihrer Herkunft, die zur Finanzierung von Terrorismus verwendet werden.
Aktivitäten zur Geldwäsche umfassen:
- Erwerb, Verwendung oder Besitz von Vermögensgegenständen aus Straftaten
- Abwicklung der Erlöse aus Straftaten wie Diebstahl, Betrug und Steuerhinterziehung
- Bewusste Beteiligung jedweder Art an kriminellem oder terroristischem Besitz
- Treffen von Vereinbarungen zur Förderung der Geldwäsche von kriminellem oder terroristischem Besitz
- Investition der Erlöse aus Straftaten in andere Finanzprodukte
- Investition der Erlöse aus Straftaten in den Erwerb von Besitz/Vermögenswerten
- Übertragung von kriminellem Besitz
Geldwäsche findet nicht in einem einzigen Schritt statt. Die Methoden reichen vom Kauf und Verkauf von Luxusartikeln wie Pkws oder Schmuck bis hin zum Verschieben von Geld durch ein komplexes Netz aus rechtmäßigen Unternehmen. Normalerweise steht am Anfang des Prozesses Bargeld, aber es ist wichtig zu beachten, dass sich die Geldwäschedefinition auf den Begriff des kriminellen Besitzes stützt. Es kann sich dabei um Besitz in jeder erdenklichen Rechtsform handeln, egal ob Barmittel, Rechte, Immobilien oder sonstige Vorteile. Wenn Ihnen bekannt ist oder Sie den Verdacht hegen, dass diese Vermögensgegenstände entweder direkt oder indirekt aus kriminellen Aktivitäten stammen und Sie dies nicht melden, machen Sie sich zum Beteiligten an diesem Vorgang.
Der Geldwäschevorgang besteht aus drei Stufen:
- Einspeisung
Hinterlegen der ursprünglichen, aus illegalen Tätigkeiten stammenden Erlöse z. B. in einem Bankkonto. - Verschleierung
Das Geld wird über eine Vielzahl von Finanztransaktionen durch das System geschleust, um die Herkunft der Barmittel zu verbergen und ihnen dadurch den Anschein der Legitimität zu geben. - Integration
Kriminelle können die Barmittel nach Belieben verwenden, nachdem es dem System als angeblich „sauberes“ Geld entnommen wurde.
Kein Finanzsektor ist immun gegen die Aktivitäten von Kriminellen und Unternehmen sollten bedenken, welche Geldwäscherisiken mit den von ihnen angebotenen Produkten und Dienstleistungen einhergehen.
Was ist Terrorismusfinanzierung (CTF)?
Terrorismusfinanzierung ist der Vorgang, bei dem legitime Unternehmen und Personen terroristische Aktivitäten oder Organisationen aus ideologischen, politischen oder sonstigen Gründen finanziell unterstützen. Unternehmen müssen daher gewährleisten, dass: (i) Kunden keine terroristischen Vereinigungen sind und (ii) sie nicht die Mittel zur Verfügung stellen, über die terroristische Vereinigungen sich finanzieren.
Die Finanzierung von Terrorismus muss nicht unbedingt über die Erlöse aus Straftaten erfolgen, sondern stellt vielmehr den Versuch dar, die Herkunft oder die beabsichtigte Verwendung der Geldmittel zu verschleiern, da sie später für kriminelle Zwecke verwendet werden.
Risikobasierter Ansatz
Angesichts des Umfangs an Due Diligence, der in einem Unternehmen im Hinblick auf Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche erforderlich ist, sollte ein risikobasierter Ansatz in Betracht gezogen werden. Das bedeutet, dass die Ressourcen, die auf die Prüfung einer risikobehafteten Geschäftsbeziehung verwendet werden, im Verhältnis zur Höhe des Risikos stehen müssen, welche jene Beziehung darstellt.
Das Risiko kann in die folgenden Bereiche unterteilt werden:
Kundenrisiko
Unterschiedliche Kundenprofile sind unterschiedlichen Risikostufen zugeordnet. Das Risiko, das ein Kunde darstellt, kann durch eine elementare KYC-(Know Your Customer)-Überprüfung ermittelt werden. Beispielsweise stellen regelmäßige, geringfügige Einzahlungen auf ein Sparkonto durch Einzelpersonen, die in Kürze in den Ruhestand gehen, und die im Einklang mit ihrer Finanzkraft stehen, ein geringeres Risiko dar als unregelmäßige Einzahlungen von Beträgen unterschiedlicher Höhe auf ein Sparkonto durch Einzelpersonen mittleren Alters, die nicht dem vorliegenden Finanzprofil der Kunden entsprechen. Letzteres Konto müsste ausführlicher überprüft werden als das zuerst genannte, da die mögliche Bedrohung durch Geldwäsche im zweiten Fall höher einzustufen wäre. Unternehmensstrukturen können als Beispiel für Kunden gelten, die ein höheres Risikoprofil als das eben genannte aufweisen könnten, da diese Strukturen von Kriminellen genutzt werden können, um bei Transaktionen Verschleierungstechniken anzuwenden mit dem Ziel, die Herkunft der Geldmittel zu verbergen. Aus diesem Grund können Kunden in verschiedene Risikokategorien unterteilt werden.
Produktrisiken
Es handelt sich dabei um das Risiko, das das Produkt oder die Dienstleistung an sich darstellt. Das Produktrisiko wird getrieben von seiner Funktion als Geldwäscheinstrument.
Der gemeinsame Lenkungsausschuss zur Geldwäsche (Joint Money Laundering Steering Group) hat die Produkte, mit denen Unternehmen in der Regel in Kontakt kommen, in drei Risikokategorien unterteilt: gering, mittel und erhöht. In der Regel wird das Risiko reiner Schutzverträge als gering und von Anlagen in Investmentfonds als erhöht eingestuft. Darüber hinaus spielt der mit dem Produkt zusammenhängende Verkaufsprozess eine Rolle für die Festlegung der Risikokategorie. Wenn die mit dem Produkt in Verbindung stehende Transaktion im Rahmen einer Beratung und unter Beachtung der KYC-Prinzipien erfolgt, ist das Risiko geringer als bei beratungsfreien Transaktionen, wo weit weniger Informationen über den Kunden vorliegen.
Landesrisiko
Der geografische Standort des Kunden oder der Ursprung der Geschäftsaktivität ist risikobehaftet. Dies rührt daher, dass unterschiedliche Länder unterschiedliche Risikoniveaus aufweisen.
Ein Unternehmen muss den Umfang der Due-Diligence-Maßnahmen am Anfang und dann auf fortlaufender Basis mithilfe der oben genannten vier Risikobereiche festlegen.
Kundenidentifizierungsprogramm
Octa hat ein Kundenidentifizierungsprogramm (Customer Identification Program, CIP) aufgesetzt. Octa weist darauf hin, dass es Informationen zur Identifizierung einholen wird. Das Unternehmen erfasst ein gewisses Mindestmaß an Informationen zur Identifizierung jedes Kunden und speichert diese Informationen sowie die Bestätigungsmethoden und -ergebnisse.
Benachrichtigung von Kunden
Octa teilt Kunden mit, dass es Informationen von ihnen einholt zum Zweck der Bestätigung ihrer Identität, wie von den geltenden Gesetzen gefordert.
Know-Your-Customer-Prinzip
Wenn eine Geschäftsbeziehung aufgebaut wird mit dem Ziel, im späteren Verlauf der Beziehung normale Geschäftsaktivitäten zu ermöglichen, muss das Unternehmen sich darüber informieren, welche Art von geschäftlichen Handlungen der Kunde vornehmen will.
Sobald eine fortlaufende Geschäftsbeziehung etabliert wurde, kann jede regelmäßige Geschäftsaktivität, die im Auftrag des Kunden abgewickelt wurde, mit dem erwarteten Aktivitätsverlauf des Kunden verglichen werden. Jede verdächtige Aktivität kann dann untersucht werden, um festzustellen, ob der Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht.
Angaben hinsichtlich des Einkommens, der Beschäftigung, der Vermögensherkunft und der Trading-Gewohnheiten des Kunden sowie des wirtschaftlichen Zwecks jeder Transaktion werden in der Regel im Rahmen von Beratungstätigkeiten erfasst. Zu Beginn der Beziehung werden darüber hinaus persönliche Angaben erfasst, wie zum Beispiel die Nationalität, das Geburtsdatum und die Wohnadresse. Diese Informationen sollten auch im Hinblick auf das Risiko von Finanzvergehen (einschließlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) Beachtung finden. Für Transaktionen, die mit hohen Risiken behaftet sind, ist es unter Umständen sinnvoll, die Angaben des Kunden einer Prüfung zu unterziehen.
Herkunft der Geldmittel
Wenn eine Transaktion stattfindet, muss die Herkunft der Geldmittel, d. h. wie die Zahlung erfolgen soll, von wo und durch wen, stets geklärt und in den Kundenunterlagen hinterlegt werden (dies erfolgt in der Regel durch die Anfertigung und Hinterlegung einer Kopie des Schecks oder der Einzugsermächtigung).
Identifikation
Die üblichen Identifikationskriterien für Kunden, die als Privatpersonen eingestuft werden, sind in der Regel abhängig von den Umständen des Kunden und vom fraglichen Produkttyp, d. h. dem mit dem Produkt verbundenen Risiko (geringes, mittleres oder erhöhtes Produktrisiko). Unter Beachtung dieser Tatsache müssen bei Produkten mit geringem und mittlerem Risiko standardmäßig folgende Angaben zu Identifikationszwecken eingeholt werden:
- Vollständiger Name
- Wohnadresse
Bestätigung
Die Bestätigung der eingeholten Informationen muss durch zuverlässige und unabhängige Quellen erfolgen. Es kann sich dabei entweder um Unterlagen handeln, die der Kunde bereitgestellt hat, oder um Unterlagen, die das Unternehmen auf elektronischem Weg bereitgestellt hat, oder um beides. Wenn es sich um ein Präsenzgeschäft handelt, müssen die Unternehmen die Originale aller Dokumente, die am Bestätigungsvorgang beteiligt sind, in Augenschein nehmen.
Damit die Identität einer Person mit einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad nachgewiesen werden kann, müssen in der Regel Unterlagen vorgelegt werden, die von einer Behörde oder einer amtlichen Stelle oder einem Gericht ausgestellt wurden, da die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass die Behörde die Existenz und die Merkmale der betreffenden Personen überprüft hat. Falls eine Person einen derartigen Identitätsnachweis nicht vorlegen kann, kann der Kunde seine Identität gegenüber dem Unternehmen mithilfe anderer Unterlagen mit hinreichender Gewissheit nachweisen, obwohl das Unternehmen dies gegen die damit verbundenen Risiken abwägen sollte.
Wenn die Identität mithilfe von Unterlagen nachgewiesen werden soll, müssen diese folgende Merkmale aufweisen:
Entweder ein amtliches Dokument, das folgende Angaben enthält:
- Vollständiger Name des Kunden und
- die Wohnadresse
Von amtlicher Stelle ausgestellter Ausweis mit Lichtbild
- Gültiger Reisepass
- Personalausweis
Alternativ kann der Kunde ein amtliches Dokument vorlegen, das kein Lichtbild enthält, aber den vollständigen Namen des Kunden, ergänzt durch ein zweites Dokument, das folgende Angaben enthält:
- Vollständiger Name des Kunden und
- die Wohnadresse
Bei Octa gibt es keine Fristen für die Einreichung der Verifizierungsunterlagen. Eine Einreichung dieser Unterlagen ist jedoch Voraussetzung für eine Auszahlung von Kundengeldern.
Octa bemüht sich, die eingereichten Unterlagen nach Erhalt innerhalb von 24 Stunden zu prüfen.
Überwachung und Berichterstattung
Die transaktionsbezogene Überwachung findet innerhalb der jeweiligen Geschäftsbereiche von Octa statt. Die Überwachung einzelner Transaktionen bezieht sich, ist aber nicht beschränkt auf, Transaktionen im Gesamtwert von USD 5.000 oder mehr sowie auf Transaktionen, bei denen Octa Grund zur Annahme einer verdächtigen Aktivität hat. Alle Berichte werden dokumentiert.
Verdächtige Aktivitäten
Es gibt Anzeichen für verdächtige Aktivitäten, die auf Geldwäsche hinweisen. Diese werden im Allgemeinen als Warnzeichen (engl. „red flags“) bezeichnet. Wird ein Warnzeichen entdeckt, werden vor der Ausführung der Transaktion weitere Prüfungen durchgeführt. Kann keine plausible Erklärung gefunden werden, wird die verdächtige Aktivität an das AML Complicance Comittee gemeldet.
Beispiele für Warnzeichen sind:
- Der Kunde ist ungewöhnlich besorgt über die gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflichten, die das Unternehmen einhalten muss, sowie über die Richtlinien des Unternehmens zur Bekämpfung von Geldwäsche, insbesondere hinsichtlich seiner Identität, der Art seiner Geschäftstätigkeit und seiner Vermögenswerte, oder gibt nur widerstrebend Informationen zu Geschäftsaktivitäten preis bzw. verweigert die Auskunft oder legt ungewöhnliche oder verdächtige Identitäts- oder Geschäftsunterlagen vor.
- Der Kunde möchte Transaktionen durchführen, die keiner Geschäftslogik und keiner erkennbaren Anlagestrategie folgen oder nicht mit der vom Kunden angegebenen Geschäftsstrategie vereinbar sind.
- Die Angaben des Kunden, die auf eine legitime Herkunft der Geldmittel hinweisen, erweisen sich als falsch, irreführend oder größtenteils inkorrekt.
- Auf Nachfrage weigert sich der Kunde, eine legitime Quelle seiner Geldmittel oder sonstigen Vermögensgegenstände auszuweisen oder anzugeben.
- Der Kunde (oder eine Person, die bekanntermaßen mit dem Kunden in Verbindung steht) hat einen fragwürdigen Hintergrund oder ist Gegenstand von Nachrichtenmeldungen, die auf mögliche strafrechtliche, zivilrechtliche oder aufsichtsrechtliche Vergehen schließen lassen.
- Der Kunde lässt Desinteresse gegenüber Risiken, Provisionen oder sonstigen Transaktionskosten erkennen.
- Der Kunde scheint als Auftragnehmer für einen nicht genannten Auftraggeber tätig zu sein, weigert sich aber (ohne dass legitime geschäftliche Gründe vorliegen), Informationen über diese Person oder dieses Unternehmen preiszugeben bzw. hält sich bedeckt oder gibt sich ausweichend im Hinblick auf dieses Thema.
- Es fällt dem Kunden schwer, die Art seiner Geschäftstätigkeit zu beschreiben oder ihm fehlen allgemeine Branchenkenntnisse.
- Der Kunde versucht, häufige oder hohe Einzahlungen in bar zu tätigen, besteht auf der Abwicklung von Geschäften in Zahlungsmitteläquivalenten oder bittet um Ausnahmen von der Richtlinie des Unternehmens betreffend die Einzahlung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten.
- Aus keinem erkennbaren Grund hat der Kunde mehrere Konten unter einem einzigen oder mehreren Namen angelegt und eine hohe Zahl an Transaktionen zwischen internen Konten oder zwischen internen und externen Konten durchgeführt.
- Das Konto des Kunden weist unerklärliche oder plötzliche erhebliche Aktivität auf, insbesondere Konten, die vorher geringe oder keine Aktivität aufwiesen.
- Das Konto des Kunden weist eine hohe Zahl an Überweisungen an unbeteiligte Dritte auf, die nicht in Einklang mit dem legitimen Geschäftszweck des Kunden stehen.
- Das Konto des Kunden zeigt Überweisungen, die keinen erkennbaren Geschäftszweck haben, wobei die Geldmittel in ein Land überwiesen werden oder aus einem Land stammen, das mit Geldwäscherisiken behaftet ist oder als Bankoase gilt.
- Das Konto des Kunden weist hohe oder häufige Überweisungen auf, die sofort per Scheck oder Debitkarte abgebucht werden, ohne dass ein erkennbarer Geschäftszweck vorliegt.
- Der Kunde tätigt eine Einzahlung, unmittelbar gefolgt von einer Überweisung oder Übertragung an einen Dritten oder an eine andere Firma, ohne dass ein erkennbarer Geschäftszweck vorliegt.
- Der Kunde tätigt eine Einzahlung zum Erwerb einer langfristigen Investition, kurz darauf gefolgt von der Anweisung, die Position aufzulösen und die Erlöse aus dem Konto abzuziehen.
- Der Kunde weist an, dass eine Transaktion so ausgeführt werden soll, dass die üblichen Dokumentationsanforderungen des Unternehmens umgangen werden.
Know-Your-Customer-Prinzip – die Grundlage für das Erkennen von Verdachtsmomenten
Eine verdächtige Transaktion steht häufig nicht in Einklang mit den bekannten, legitimen Geschäfts- oder privaten Aktivitäten eines Kunden oder mit den üblichen Geschäftsaktivitäten für jenen Kundentyp. Um verdächtige Transaktionen zu identifizieren, ist es daher zunächst erforderlich, ausreichend Informationen über das Unternehmen des Kunden zu sammeln, damit festgestellt werden kann, ob eine oder mehrere Transaktionen ungewöhnlich ist bzw. sind.
Um festzustellen, ob die Transaktionen eines Bestandskunden verdächtig sind oder nicht, müssen Sie sich folgende Fragen stellen:
- Steht die Höhe der Transaktion in Einklang mit den herkömmlichen Aktivitäten des Kunden?
- Ist der Grund der Transaktion vereinbar mit dem Kontext des Unternehmens des Kunden oder mit privaten Aktivitäten?
- Hat sich das Transaktionsmuster des Kunden verändert?
Verdächtige Szenarien
Situationen, bei denen Sie Verdacht schöpfen sollten, sind unter anderem:
- Kunden, die sich sträuben, einen Identitätsnachweis einzureichen
- Kunden, die sich übermäßig stark auf einen Introducer verlassen (sie verbergen sich unter Umständen hinter dem Introducer, damit Sie ihre tatsächliche Identität oder die ihres Unternehmens nicht erkennen)
- Anfragen bezüglich Bartransaktionen, zum Beispiel die Frage, ob Anlagen auch in bar getätigt werden können oder der Hinweis, dass die Mittel für Investitionen in bar zur Verfügung stehen würden
- Wenn die Herkunft der Geldmittel für die Anlage nicht transparent ist
- Wenn der Umfang der verfügbaren Mittel nicht in erkennbarem Einklang mit den sonstigen Lebensumständen des Kunden steht (d. h. die Herkunft des Vermögens wird nicht deutlich) Beispiele sind Studenten oder junge Leute, die hohe Summen investieren
- Wenn die Transaktion unlogisch erscheint im Kontext der Geschäfts- oder privaten Aktivitäten des Kunden. Achten Sie in diesem Zusammenhang besonders auf Kunden, deren Umgang mit Ihnen sich ändert, ohne dass es dafür eine sinnvolle Erklärung gibt
- Wenn sich das Transaktionsmuster ändert
- Wenn ein Kunde, der internationale Transaktionen durchführt, keinen offenkundigen Grund hat, mit diesen Ländern Geschäftsbeziehungen zu pflegen (z. B. warum hinterlegt der Kunde Geldmittel in dem Land, in das das Geld überwiesen wird oder von dem aus Geld eingezahlt wird? Weisen die Umstände des Kunden darauf hin, dass es sinnvoll wäre, seine Geldmittel in solchen Ländern zu halten?)
- Kunden, die nicht bereit sind, Ihnen gängige persönliche oder finanzielle Informationen mitzuteilen, ohne erkennbaren oder logischen Grund. (Man beachte, dass nicht alle Handelstransaktionen, die über das Internet abgewickelt werden, als verdächtig einzustufen sind, denn in der Regel haben diese legitime Gründe. Ein Verdacht begründet sich in der Regel auf mehreren Verdachtsmomenten und nicht nur auf vereinzelten Vorkommnissen.)
Jemand, der Geld wäscht, hat vermutlich überzeugende Argumente zur Erklärung der Transaktionen. Diese Erklärungen müssen hinterfragt werden, um zu entscheiden, ob eine Transaktion als verdächtig einzustufen ist.
Melden eines Verdachts
Wenn wir, unabhängig aus welchem Grund, den Verdacht hegen, dass ein Kunde oder eine Person, in deren Auftrag er handelt, möglicherweise eine Transaktion tätigt (oder zu tätigen beabsichtigt), die die Erlöse aus Straftaten betrifft, muss dieser Verdacht so bald wie praktisch möglich sowie schriftlich gemeldet werden.
Es muss intern Meldung erstattet werden, egal ob tatsächlich eine geschäftliche Handlung vorliegt oder die Absicht dazu besteht.
Untersuchung
Nach Benachrichtigung des AML Compliance Committee wird eine Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob der Vorfall den zuständigen Strafverfolgungs- bzw. Aufsichtsbehörden gemeldet werden muss. Die Untersuchung beinhaltet unter anderem eine Auswertung aller verfügbaren Informationen, z. B. des Zahlungsverlauf, der Geburtsdaten und der Adresse. Falls die Ergebnisse der Untersuchung dies rechtfertigen, wird dem AML Compliance Committee empfohlen, eine SAR bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde oder bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Das AML Compliance Committee ist verantwortlich für alle Benachrichtigungen von oder Meldungen an Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden.
Die Untersuchungsergebnisse werden nicht veröffentlicht und nur mit denjenigen Personen besprochen, die darüber aus berechtigten Gründen in Kenntnis gesetzt werden müssen. Unter keinen Umständen dürfen Führungskräfte, Mitarbeiter oder zugelassene Vertreter AML-Bedenken, -Untersuchungen, -Mitteilungen oder SARs gegenüber der Person oder den Personen, die deren Gegenstand ist bzw. sind, offenlegen oder mit ihr bzw. ihnen besprechen. Dies gilt auch für andere Personen, einschließlich Familienmitglieder der Führungskräfte, Mitarbeiter oder zugelassenen Vertreter.
Einfrieren von Konten
Wenn wir zum Schluss kommen, dass die Geldmittel in einem Konto aus kriminellen Handlungen stammen oder sie mittels betrügerischer Anweisungen erwirtschaftet wurden, muss das Konto eingefroren werden. Wenn wir davon ausgehen, dass der Kontoinhaber an den gemeldeten betrügerischen Handlungen beteiligt sein könnte, muss das Konto unter Umständen eingefroren werden.